Zuschüsse

Zuschüsse, also Fördermittel, die nicht zurück gezahlt werden müssen, werden für verschiedene Zielgruppen angeboten, etwa im Handwerk, aus der Hochschule oder auch aus der Arbeitslosigkeit:

Dies ist ein Zuschuss für Handwerksmeister, die sich selbständig machen. Er wird bei einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt. Informationen dazu erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bzw. bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Mit dem Förderprogramm „IBI“ werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Beherbergungsbetriebe gefördert, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Innovationen im Produktionsprozess einführen und am Markt platzieren wollen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt KMU im Rahmen der Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten. Fördergegenstand ist im Wesentlichen die Neueinstellung von Assistenten, die ein Hochschulstudium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung abgeschlossen haben. In Abhängigkeit von der Größe des antragstellenden Unternehmens erhalten für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten kleine und Kleinstunternehmen einen monatlichen Zuschuss. Nähere Informationen finden Sie hier.

Mit dem Gründungsstipendium RLP, das in der frühen Phase der Gründung greifen wird, soll die Konkretisierung und Marktfähigkeit von Gründungsvorhaben – vor allem auch als Anschub nach der Pandemie - ermöglicht werden. Gründende werden ein Jahr lang finanziell mit 1000,- Euro pro Monat unterstützt. Außerdem gehört ein intensives Coaching zum Programm, das in Netzwerke aus Startups und Akteuren des Gründungs-Ökosystems einführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich zunehmend neue Geschäftsideen, für die es noch keine Beispiele gibt, deren Durchsetzungskraft am Markt schwer eingeschätzt werden kann und deren Finanzierung von daher schwierig ist. Während es für den Anteil an solchen Geschäftsideen, die dazu Technologien neu- oder weiterentwickeln, bereits Förderinstrumente gibt (z. B. Innovationsfonds), gibt es dies noch nicht für innovative Geschäftsideen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bereits gegründet haben, zum Zeitpunkt der Bewerbung darf die Gründung nicht länger als drei Jahre zurück liegen. Der Unternehmenssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Wettbewerbe „startup innovativ“, die bisher keine Gewinnerinnen oder Gewinner waren, dürfen sich erneut bewerben.

startup innovativ erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderung liegt zwischen einer Mindestfördersumme von 10.000,- Euro und einer Maximalfördersumme von 100.000,- Euro pro Gründungsvorhaben. Zur Auswahl der zu fördernden Gründungen und Gründungsvorhaben dient ein Wettbewerbsverfahren.

Für das Förderprogramm gibt es pro Jahr einen Förderaufruf. 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Das Programm "Förderung von Betriebsgründungen für Existenzgründungen in Rheinland-Pfalz" des Wirtschaftsministeriums richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor der Gründung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem selbständigen Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten über das Beratungsprogramm für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz.

Merkblatt "Wie finde ich die richtige Unternehmensberatung?"

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (VV)

Das Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA richtet sich sowohl an junge Unternehmen im Zeitraum von zwei Jahren nach der Gründung als auch an Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung. Die Antragstellung erfolgt über die Antragsplattform des BAFA.

Das BMWi fördert über das „Programm zur Förderung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ die Teilnahme von junger, innovativer Unternehmen auf deutschen Leitmessen. 

Zuschüsse gibt es zur Teilnahme an europäischen und außereuropäischen Messen über das Messebeteiligungsprogramm der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz. 

Unterstützt wird auch die Teilnahme an Delegations- und Markterschließungsreisen. Sehen Sie hierzu das Aussenwirtschaftsprogramm des Wirtschaftsministeriums

Hilfreiche Informationen zum Thema Internationalisierung finden Sie in der Publikation Internationalisierung von Startups des RKW Kompetenzzentrums. 

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, AbsolventInnen sowie WissenschaftlerInnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Die Agentur für Arbeit bietet über einen Zuschuss Arbeitslosen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, Unterstützung bei der Gründung. Der Gründungszuschuss ist seit 2012 eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWi den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen.

Ein erster Förderaufruf ist Ende 2019 gestartet; er adressiert digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Für das zweite Quartal 2020 ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren. Das IGP ist als Pilotförderung angelegt. Es stehen rund 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Weitere Informationen finden Sie hier